Geschenke sind Zuwendungen, die ohne wirtschaftliche Gegenleistung gegeben werden Muss der Steuerpflichtige im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit an Kunden Geschenke verteilen, kann er diese Kosten als
Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kosten nicht vom
Arbeitgeber ersetzt werden und dass der
Arbeitslohn erfolgsabhängig ist.
Diese Geschenke sind bis zu maximal 40 Euro je Geschäftspartner als Werbungskosten abzugsfähig. Keine Werbungskosten sind Ausgaben für Geschenke an Arbeitskollegen, unabhängig davon, aus welchem Anlass.