Lexikon

Glossar von A-Z

Gewerbesteuer
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Es ist somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge des Betriebs zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers sind. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer wird den Realsteuern zugeordnet.

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