Wirtschaftsgüter, die gemischt, aber nicht überwiegend betrieblich genutzt werden, deren betriebliche Nutzung noch fraglich ist, oder die eine neutrale Zweckbestimmung haben sind Privatvermögen. Sie können aber durch Aufnahme in die
Bilanz zu
Betriebsvermögen gewillkürt werden. Sie werden dann in gleicher Weise wie die Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens behandelt.