Grundfreibetrag
Mit dem Grundfreibetrag wird der Betrag bezeichnet, bis zu dem keine Einkommensteuer zu zahlen ist. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminium sichern. Liegen die Einkünfte eines Steuerpflichtigen über dem Grundfreibetrag, muss auf die Einkünfte Einkommensteuer gezahlt werden.
Die Höhe des Grundfreibetrages wurde in der Vergangenheit mehrmals geändert. In den Jahren 2002/2003 lag er bei 7.235,- Euro. In den Jahren 2004-2008 konnte ein Grundfreibetrag von 7.664,- Euro beansprucht werden. 2009 steig der Freibetrag auf 7.834,- Euro. Im Jahr 2010 beträgt der Grundfreibetrag 8.004,- Euro. Die Beträge gelten pro Steuerpflichtigem. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Grundfreibetrag.