Kindergartenzuschüsse sind Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der
Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen i.S.d. § 3 Nr. 33 EStG.
Für solche Leistungen brauchen weder
Arbeitgeber noch Arbeitnehmer
Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Das Förderungshöchstalter ist allerdings begrenzt. Das Kind darf nicht älter als sechs Jahre bzw. noch nicht schulpflichtig sein.