Lexikon

Glossar von A-Z

Kirchensteuer
Durch die Kirchensteuer wird die Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Körperschaft besteuert. Steuerpflichtig sind alle Mitglieder einer Kirchensteuer erhebenden kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts, und zwar in dem Kirchengebiet (ihrer Konfession), in dem sie wohnen. An die Stelle der "Kirchenangehörigen" treten in einzelnen Kirchenbereichen aber auch die "Mitglieder" oder die "Angehörigen einer Kirchengemeinde" u.a. Im Falle des Austritts aus der Kirche endet die Kirchensteuerpflicht.

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