Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland, in einem Freihafen oder in bestimmten Teilen des Küstenmeers ansässig sind und deren Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 16.620 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Sie brauchen keine
Umsatzsteuer zu zahlen.