Lexikon

Glossar von A-Z

Leibrente
Leibrente ist eine regelmäßig wiederkehrende gleichmäßige Leistung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen, die auf der Grundlage eines Vertrags auf Lebenszeit an den Berechtigten oder eine andere Person zu leisten ist. Vgl. §§ 759 bis 761 BGB.
Mit dem Alterseinkünftegesetz sind Renten ab dem 1.1.2005 erst beim Bezug steuerpflichtig.
Durchschnittsrenten werden dadurch aber nicht schlechter gestellt, denn steuerpflichtig werden Renten erst, wenn sie einen Betrag von 18.900 Euro (Alleinstehende)/ 37.800 Euro (Verheiratete) übersteigen.
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