Lexikon

Glossar von A-Z

Lohnsteuer
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Grundlage des Lohnsteuerabzugs ist die Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuer sämtlicher Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber in einer Summe zu bestimmten Fälligkeitstagen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abführen. Dabei ist eine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben, aus der aber lediglich der Gesamtbetrag der einbehaltenen Lohnsteuer hervorgeht; irgendwelche Angaben über die Arbeitnehmer, auf die sich die abgeführte Lohnsteuer bezieht, werden nicht gefordert. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist jedoch für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Stellt das Finanzamt bei einer Prüfung fest, dass Lohnsteuer zu niedrig einbehalten wurde, so kann es den Arbeitgeber oder unmittelbar den Arbeitnehmer für die Fehlbeträge in Anspruch nehmen.

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