Die Unterstützungskasse ist ein im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vorgesehener Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Im Unterschied zur Direktzusage (
Pensionszusage) verbleibt das Versorgungskapital jedoch nicht im Unternehmen, sondern wird an eine rechtlich selbstständige Unterstützungskasse gezahlt. Der Leistungsanspruch der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer besteht nicht gegen die Unterstützungskasse, sondern es bleibt der
Arbeitgeber ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.