Lexikon

Glossar von A-Z

Veräußerungsgewinn
Veräußerungsgewinn ist der Gewinn bei Veräußerung von Grund und Boden, Gebäuden oder des gesamten Betriebs. Gewinn ist dabei der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre.
Veräußerungsgewinne stellen einen Sonderfall der gewerblichen Einkünfte dar. Der Veräußerungsgewinn ist zunächst vom laufenden Gewinn abzugrenzen. Steuerzahler, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne berufsunfähig sind erhalten für Veräußerungen, die in 2003 vorgenommen wurden gem. § 16 IV Satz 1 EStG einen Freibetrag i.H.v. von 51.200 Euro. Übersteigt der Veräußerungsgewinn den Betrag von 154.000 Euro, ist er um den übersteigenden Betrag bis zu 0 Euro zu kürzen.
Dieser Freibetrag steht jedem Steuerpflichtigen nur einmal im Leben zu. Veräußerungsgewinne gelten als außerordentliche Einkünfte gem. § 34 II Nr. EStG.
Sie sind entweder nach der sog. Fünftel-Regelung oder mit dem halben Durchschnittssteuersatz zu besteuern.
3 A B C D E F G H I J K L M N O Ö O P Q R S T Ü U V W X Z 
Variable Notierung
Variabler Handel
Veranlagung
Veranlagungszeitraum
Veräußerungsgewinn
Verbraucherkreditgesetz
Verdeckte Gewinnausschüttung
Vereinfachte Gewinnermittlung
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