Lexikon

Glossar von A-Z

Zinsabschlag
Der Zinsabschlag ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (§ 43 - § 45 b EStG). Er wird direkt von den Banken vom Kapitalertrag abgezogen und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Als Gemeinschaftsteuer steht er Bund und Ländern jeweils zu 44 v.H., den Gemeinden zu 12 v.H. zu. Der Zinsabschlag wurde 1993 eingeführt und wird seitdem gesondert von den übrigen nicht veranlagten Steuern vom Ertrag nachgewiesen.
3 A B C D E F G H I J K L M N O Ö O P Q R S T Ü U V W X Z 
Zeichnung
Zentraler Kreditausschuss, ZKA
Zerobond
Zielbewertungszahl
Zinsabschlag
Zinsänderungsrisiko
Zinsbindung
Zinseszins
Zinseszinseffekt
Zinsfestschreibung
Zugewinnausgleich
Zugewinngemeinschaft
Zukunftssicherungsleistungen
Zumutbare Belastung
Zusammenlegung
Zusammenveranlagung
Zusatzaktien
Zusatzbeitrag (Krankenkasse)
Zusatzkarte
Zuteilung
Zuteilungsannahme
Zuteilungsmasse
Zuteilungsphase
Zuteilungszeitpunkt
Zwangsgeld
Zweckbindung
Zwei-Konten-Modell
Zwischenfinanzierungskredit
Zwischengewinn
 
 
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