Lexikon

Glossar von A-Z

Feuerschutzsteuer
Gegenstand der Feuerschutzsteuer ist die Entgegennahme von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge) aus Feuerversicherungen und Versicherungen von Gebäuden und von Hausrat, wenn das Versicherungsentgelt teilweise auf Feuergefahren entfällt (Verbundene Gebäudeversicherung bzw. Verbundene Hausratversicherung). Die versicherten Gegenstände müssen sich im Inland befinden Sie wird i.d.R. vom Versicherungsentgelt berechnet und beträgt grundsätzlich 8 Prozent.
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