Lexikon

Glossar von A-Z

Quellensteuer
Bei der Quellensteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart. Vielmehr stellt sie einen Oberbegriff für die Erhebungsform von Steuern dar. Unter die Quellensteuer fällt eine Steuer dann, wenn eine Steuer bereits bei der Entstehung von Einkünften erhoben wird. Zu ihr zählen z.B. die Lohn- und die Kapitalertragsteuer.
In Form der Kapitalertragsteuer beträgt sie pauschal 30 Prozent (plus Solidaritätszuschlag). Quellensteuern existieren in vielen Ländern (GB, USA; Frankreich, etc.) Sie betragen meistens zwischen 25 und 30 Prozent.
3 A B C D E F G H I J K L M N O Ö O P Q R S T Ü U V W X Z 
Quellensteuer
 
 
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