Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Mir ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen u. a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten besteuert.. Steuerschuldner ist der Veranstalter des Vergnügens.