Lexikon

Glossar von A-Z

Übungsleiterpauschale
Ist der Steuerpflichtige nebenberuflich als Übungsleiter tätig, hat er die Möglichkeit, für die Aufwandsentschädigung im Einsatz eine auf 1.848 Euro begrenzte Steuerbefreiung zu bekommen. Liegen die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit über diesem Betrag, so ist der übersteigende Betrag zu versteuern. Dabei können Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
3 A B C D E F G H I J K L M N O Ö O P Q R S T Ü U V W X Z 
Überkreuzvermietung
Überschusseinkünfte
Übertragung
Überweisungen
Überziehung
Übungsleiterfreibetrag
Übungsleiterpauschale
 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
SteuererklärungNeues Jahr, neuer Anlauf zur Steuererklärung. Banktip erklärt die Grundlagen der Steuererklärung.
...weiter
TagesgeldrechnerEin Tagesgeldkonto ist flexibel und darüber hinaus auch noch gut verzinst. Ihres auch? Vergleichen Sie die Anbieter mit dem Tagesgeldrechner.
Tagesgeldvergleich