Lexikon

Glossar von A-Z

Insider-Geschäft

Als Insider-Geschäft wird ein Aktiengeschäft bezeichnet, bei dem ein so genannter "Insider" seinen Wissensvorsprung nutzt, um sich oder jemand anderem einen Vorteil zu verschaffen. Er mißbraucht dabei berufliche oder dienstliche Informationen, die der Allgemeinheit der Aktienbesitzenden nicht zugänglich sind. 
Insidergeschäfte sind in Deutschland verboten (§ 14 Wertpapierhandels-gesetz). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft die Kursbewegungen an der Börse ständig auf auffällige oder verdächtige Umsätze, welche auf Insider-Geschäfte hindeuten könnten.

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