Lexikon

Glossar von A-Z

Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds (eigentlich: Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-WSG) regelt die Finanzierung der Krankenkassen neu. In den Fonds zahlen alle Krankenkassen die von ihnen eingezogenen Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein. Eine ursprünglich geplante Beteiligung der Privaten Krankenversicherungen wurde vor der endgültigen Verabschiedung im Januar/Februar 2007 wieder aus dem Entwurf gestrichen.  Außerdem zahlt der Staat ein.

Mit dem Gesundheitsfonds tritt an die Stelle der unterschiedlich hohen Beitragssätze der Krankenkassen ein einkommenabhängiger Einheitsbeitragssatz, den das Bundesgesundheistministerium festlegt. Kommt eine Krankenkasse nicht mit diesem Betrag aus, dann kann sie einen zusätzlichen Betrag von ihren Versicherten erheben. Dieser Satz darf ohne Einkommensprüfung 8 Euro betragen. Bei höheren Sätzen darf er höchstens 1 Prozent des Bruttoeinkommens betragen.

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