Lexikon

Glossar von A-Z

Kernkapitalquote
Die Kernkapitalquote eines Kreditinstituts errechnet sich aus dem Kernkapital geteilt durch die Summe der Kundenkredite. Internationale Bilanzvorschriften verpflichten die Kreditinstitute zu einer Kernkapitalquote von vier Prozent. Das bedeutet, dass vier Prozent der Summe aller Kredite durch das Kernkapital abgedeckt sind. Kernkapitalquoten von sechs oder mehr Prozent gelten als unbedenklich. Das Kernkapital ist der Geldbetrag in der Bilanzsumme eines Kreditinstituts, der dem Institut dauerhaft zur Verfügung steht.
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