Lexikon

Glossar von A-Z

Zusatzbeitrag (Krankenkasse)
Wenn eine Krankenkasse mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, nicht auskommt, dann kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Er beträgt ein Prozent des Bruttoeinkommens. Zusatzbeiträge bis zu einer Höhe von acht Euro dürfen die Krankenkassen aber erheben, ohne das Einkommen der Versicherten zu prüfen. Nach oben hin darf der Zusatzbeitrag die Grenze von 36,75 Euro monatlich nicht übersteigen. Das sind ein Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (3675 Euro monatlich).

Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, muss sie dies den Versicherten mitteilen. Die Versicherten dürfen die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nachdem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag mitgeteilt hat, eingegangen sein.
3 A B C D E F G H I J K L M N O Ö O P Q R S T Ü U V W X Z 
Zeichnung
Zentraler Kreditausschuss, ZKA
Zerobond
Zielbewertungszahl
Zinsabschlag
Zinsänderungsrisiko
Zinsbindung
Zinseszins
Zinseszinseffekt
Zinsfestschreibung
Zugewinnausgleich
Zugewinngemeinschaft
Zukunftssicherungsleistungen
Zumutbare Belastung
Zusammenlegung
Zusammenveranlagung
Zusatzaktien
Zusatzbeitrag (Krankenkasse)
Zusatzkarte
Zuteilung
Zuteilungsannahme
Zuteilungsmasse
Zuteilungsphase
Zuteilungszeitpunkt
Zwangsgeld
Zweckbindung
Zwei-Konten-Modell
Zwischenfinanzierungskredit
Zwischengewinn
 
 
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