Lexikon

Glossar von A-Z

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die in Deutschland leben, wenn sie für eine bestimmte Dauer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren (so genannte Vorversicherungszeit). Wer in der KVdR pflichtversichert ist, ist zugleich in der Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) pflichtversichert.

Der Rentner trägt wie ein Arbeitnehmer die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte zahlt die Deutsche Rentenversicherung. Hinzu kommt ein Beitrag von 0,9 Prozent vom Einkommen, den der Rentner allein bezahlen muss. Auch hier ist er dem Arbeitnehmer gleichgestellt.

Rentner, die nicht krankenversicherungspflichtig sind, sondern freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, können auf Antrag von ihrem Rentenversicherungsträger zu ihren Aufwendungen einen Zuschuss erhalten. 

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