Lexikon

Glossar von A-Z

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) unterstützt die Krankenkassen mit ärztlichem und pflegerischem Sachverstand. Eine Beratung oder Begutachtung durch den MDK kann im Rahmen von Leistungsgewährung durch die Krankenkassen notwendig sein, zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankengeld, bei bestimmten Hilfsmit-teln oder Kuren.

Eine weitere Rolle übernimmt der MDK bei der Prüfung der Abrechnungen von Krankenhäusern. Für die Pflegekassen beurteilt der MDK, ob der Versicherte pflegebedürftig ist und welche Pflegestufe vorliegt. Außerdem werden die Pflegeeinrichtungen durch den MDK regelmäßig überprüft. (Quelle: AOK)
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