Tafelgeschäfte oder Schaltergeschäfte sind Wertpapiergeschäfte, die an einem Bankschalter gegen Barzahlung abgewickelt werden. Die Kunden sind für die Verwahrung der so erworbenen Wertpapierurkunden sowie die Einlösung der beigefügten Zins- und Dividendenkupons selbst verantwortlich. Die Erteilung eines
Freistellungsauftrages ist bei Tafelgeschäften nicht möglich. Daher wird auf Kapitaleinkünfte von Tafelpapieren vorab ein der Einkommenssteuer anzurechnender Steuersatz belastet.