"Moskau Team" darf keine Schulden eintreiben 

Kein Unternehmen darf mit Gewalt drohen. Wie jetzt das Landgericht Köln entschied, darf das "Inkasso-Team Moskau" (ITM) keine Inkassodienstleistungen mehr ankündigen oder ausführen. Zur Begründung erklärte das Gericht, die Geschäftstätigkeit des Beklagten sei "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen".

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), der gegen ITM geklagt hatte, begrüßte das Urteil. BDIU-Präsident Wolfgang Spitz erklärte, "Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter der Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten stehen. Sie suchen einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zudem in berufsrechtlichen Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet."

ITM weist auf seiner Internetseite bereits darauf hin, dass es selbst kein Inkasso-Unternehmen sei und deshalb auch keine entsprechende Lizenz benötige. In das Logo ist der Satz "kein Inkasso" eingefügt. Doch der Slogan "Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen!" ist geblieben. Das Moskau-Team verspricht, es erbringe "Dienstleistungen nach der Moskau-Methode weltweit". Worin genau diese Methode besteht, verrät ITM nicht.

Tatsächlich besteht gegen ITM auch der Vorwurf, die Methoden gingen nicht weit genug. So ermittelt die Staatsanwaltschaft Celle gegen das Unternehmen, weil sich viele Kunden betrogen fühlen. Um die Dienste des Moskau-Teams nutzen zu können, muss man Mitglied werden und einen jährlichen Beitrag zahlen. Mehr außer Briefe schreiben passiert aber nicht, beschwerten sich etwa enttäuschte Kunden in der 3sat-Sendung "Recht brisant" vom 8. Mai 2007. ITM hält dagegen: "Die Leute denken, die geben den Antrag ab, wir gehen da hin, knallen die vor den Latz, und schon haben sie ihr Geld". So einfach sei das aber nicht.

Allerdings verspricht das Unternehmen, sich um Angelegenheiten zu kümmern, "wo Sie mit rechtsstaatlichen Mitteln zwar Ihr Recht aber nicht Ihr Geld bekommen haben". Dazu stehe ein "erfolgreiches Netzwerk qualifizierter Partner zur ständigen Verfügung", darunter ein "sehr hart und konsequent arbeitendes Inkassounternehmen", "kreative Wirtschaftsberater" und nicht zuletzt "Sonderteams für besondere Risiko-Einsätze". Vor allem die "Sonderteams" haben wohl das Landgericht zu seinem Urteil vom 18. März 2008 (Aktenzeichen 33 O 390/06) bewogen, das bereits rechtskräftig ist.

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