Abschlussgebühren bei Bausparverträgen unzulässig? 

Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden. Diese Ansicht vertritt der Finanzexperte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal21": "Wir werden darauf drängen, dass diese Abschlussgebühren und die Darlehenskosten bei Bausparfinanzierungen vom Markt genommen werden. "Deswegen hat die Verbraucherzentrale bereits mehrere große Bausparkassen abgemahnt.



Üblicherweise verlangen Bausparkassen bei Abschluss des Vertrages ein bis 1,5 Prozent der Bausparsumme als Gebühren. Für den Kauf oder Bau einer Immobilie werden jedes Jahr mindestens drei Millionen Bausparverträge abgeschlossen, alle mit Abschlussgebühr. Damit haben die Bausparkassen über Jahre hinweg mindestens sieben Milliarden Euro eingenommen, rechnet Strube vor. Zu Unrecht, wie er weiter erklärt. Er verweist auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der urteilte in der Vergangenheit schon mehrfach zugunsten der Kunden, nämlich immer dann, wenn die Dienstleistung eines Kreditinstituts nicht im Auftrag des Kunden erfolgte.



Die Haltung der Verbraucherschützer stützt auch der Vorsitzende Richter des Bankensenats beim Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, Anfang des Jahres in einem juristischen Grundsatz-Artikel. Für die Abschlussgebühren bei Bausparkassen kommt er zu einem eindeutigen Ergebnis: "Ein solches Abschlussentgelt ist AGB-rechtlich unzulässig. Der Vertragsabschluss als solcher und die Eröffnung des Bausparkontos sind keine Dienstleistung für den Kunden."



Der Zentrale Kreditausschuss, der unter anderem die öffentlich-rechtlichen Bausparkassen vertritt, erklärte auf Anfrage, dies sei Sache der einzelnen Kreditinstitute. Der Verband der Privaten Bausparkassen beruft sich dagegen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. In einer Stellungnahme gegenüber "Frontal21" heißt es, Abschlussgebühren seien in den von der BaFin bestätigten und vom Bundeskartellamt genehmigten Allgemeinen Bausparbedingungen vorgesehen.



Tatsächlich hat die Rechtsvorgängerin der BaFin vor gut 20 Jahren solche Abschlussgebühren genehmigt. Doch Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale NRW lässt das nicht gelten: "Damals hätten die Bausparkassen erkennen können, dass diese Weisung der BaFin völlig rechtsgrundlos und absurd ist. Die war nicht rechtlich durchsetzbar aus unserer Sicht. Allerdings wurde sie gerne akzeptiert, denn die BaFin hat quasi den Bausparkassen einen Freifahrtschein zum Abkassieren gegeben."

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