Einige Krankenkassen lassen ihren Verwaltungsratsmitgliedern und deren Familien Leistungen wie Viagra-Pillen, Haarwuchs- und Nahrungsergänzungsmitteln oder Massagen in einem türkischen Bad vergünstigt zukommen, obwohl sie gar nicht zum Katalog der gesetzlichen Versicherungen gehören. Auch wurden beispielsweise die Miete von Ferienhäusern während ambulanter Vorsorgemaßnahmen von den Kassen bezahlt. Das geht aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs hervor, der der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) vorliegt.
Die Prüfer fanden bei einigen, nicht benannten Krankenkassen heraus, dass aus den zwei- bis dreistündigen Sitzungen des Vorstandes und des Verwaltungsrates einmal im Jahr eine Kurzreise inklusive Partnerinnen wurde, deren Kosten die Kasse bezahlte.
Gleichzeitig moniert der Rechnungshof in seinem Bericht die oft hohen Bezüge der Vorstände, die zudem nicht ausreichend von der Aufsicht geprüft würden, schreibt die FAZ. So sei die Vergütung "oft unvollständig, unrichtig oder nicht miteinander vergleichbar". Auch entzögen sich die Krankenkassen "in vielen Fällen der Zusammenarbeit mit der Aufsicht" oder missachteten gar deren verbindlichen Vorschläge.
An der Spitze fanden sich Gehälter mit bis zu 242.000 Euro im Jahr; Kassen mit mehr als 100.000 Versicherten zahlten zuletzt im Schnitt 140.000 Euro pro Jahr an ihre Vorstände. Damit seien die tatsächlichen Bezüge um 129.000 Euro höher als Arbeitgeber, Gewerkschaften und Selbstverwalter als Vergütungsrahmen einst vorschlugen.
Der Rechnungshof registrierte Fälle, in denen weder die Ziele noch die darüber getroffenen Vereinbarungen über die Vergütung schriftlich erfolgten. Mal reiche es, dass sich die Entwicklung der Kasse "weiterhin positiv fortsetzt" oder der Fortbestand der Kasse gesichert werde. Mal erhält ein Vorstand zwei Drittel der Prämie, obwohl das Ziel verfehlt worden war, die Mitgliederzahl zu mehren. Die Leistungsprämien seien dennoch voll gezahlt worden.
Auch das Risiko einer Nichtwiederwahl nach der sechsjährigen Amtsperiode sei bei fast allen vom Rechnungshof untersuchten Kassenchefs abgesichert. Laut FAZ erhalten sie Übergangsgelder von bis zu zwei Jahreseinkommen und die Zusicherung einer "angemessenen" Weiterbeschäftigung.
Die Prüfer halten die bisherigen Verfahren für unübersichtlich, praxisfern, und fordern daher Verbesserungen. Die Prüfer plädieren dafür, Verträge mit Spitzenmanagern vor ihrem wirksam werden generell von der Aufsicht prüfen zu lassen. Auch könnte für die Vorstandsvergütung "eine Obergrenze festgelegt werden, die sich an der Anzahl der Versicherten orientiert".