Rente: Medizinische Laien entscheiden über Kranke 

Bei die Deutsche Rentenversicherung Bund entscheiden in einem Pilotprojekt Juristen an Stelle von ausgebildeten Ärzten über Leistungen für kranke Menschen. Dabei urteilen sie anhand medizinischer Gutachten darüber, in welchem Umfang erkrankte Mitglieder der Rentenversicherung noch in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das geht aus Dokumenten hervor, die der "Berliner Zeitung" vorliegen.

Die betreffenden Juristen müssen unter Umständen auch entscheiden, ob die Deutsche Rentenversicherung Bund erkrankten Menschen eine Erwerbsminderungsrente zahle.

Nach Angaben der Zeitung soll es bisher zu erheblichen Fehlern gekommen sein.

Insgesamt sei bei Neuanträgen und Widerspruchsverfahren rund die Hälfte aller Urteile fehlerhaft gewesen, heißt es in einer Studie, auf die sich die Zeitung beruft. So seien 48 Prozent der bearbeiteten Neuanträge, 44 Prozent der Entscheidungen über Weiterzahlung einer Rente und 44 Prozent der Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der Rentenversicherung Bund beanstandet worden, schreibt die Zeitung.

Im Fazit der Studie heißt es deshalb, es sei wegen der hohen Fehlerquote nicht ratsam, Arzt-Aufgaben an Laien zu übertragen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilte auf Anfrage der Berliner Zeitung mit, dass letztendlich "im Ergebnis" das Pilotverfahren aller Voraussicht nach nicht fortgesetzt werde.



Mit dem Testballon seit dem Frühjahr 2008 sollen die Ärzte nach Angaben von Mitarbeitern der Rentenversicherung entlastet werden. Üblicherweise absolvieren Ärzte in der Rentenabteilung eine reguläre Ausbildungsdauer von rund zehn Jahren; den unterstützenden Juristen soll nur eilig medizinisches Grundwissen zur Bearbeitung der Dokumente vermittelt worden sein, wie Mitarbeiter in der Studie berichten.

Nach Angaben der Rentenversicherung ginge es vor allem darum, zu prüfen, wie sich Arbeitsabläufe optimieren lassen.

In der Auswertung vom Juni 2008 ist allerdings von "schwerwiegenden Fehlentscheidungen" die Rede, schreibt die Berliner Zeitung.

So hätten sich die Juristen beispielsweise dafür entschieden, Patienten mit einer Krebserkrankung im Endstadium keine dauerhafte Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Obwohl absehbar war, dass diese Menschen sterben und ihren Beruf nicht mehr würden ausüben können. Anderen Versicherten wurde eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente zugesprochen, obwohl sich später der Verdacht auf eine Krebserkrankung nicht bewahrheitete.

Ein ähnliches Pilotprojekt im Sozialmedizinischen Dienst wurde im November dieses Jahres vorzeitig aufgegeben, berichtet die Berliner Zeitung. Auch hier entschieden medizinische Laien statt Ärzten über die Art und Dauer von Rehabilitationen psychisch kranker Menschen und Unfallpatienten, die auf eine spätere mögliche Berufstätigkeit vorbereitet werden sollten.

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