Schulabgänger können sich die Zeit der Ausbildungsplatzsuche auf die spätere Rente anrechnen lassen. Dazu muss sich der zukünftige Azubi bei der Arbeitsagentur melden. Das hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mitgeteilt.
Die Dauer der Ausbildungsplatzsuche kann als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dafür müssten sich Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren mindestens einen Monat bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Schulabgänger aber nicht, da sie noch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Anrechnungszeiten sind Wartezeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten persönlichen Gründen keine Rentenbeiträge zahlen konnte. Diese Zeiten können allerdings zu Rentenansprüchen führen.
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