Steuernachzahlung bei Steuerklasse III und V 

Ehepaare, die sich für die Steuerklassen III und V entschieden haben, müssen damit rechnen, dass ihnen mit Abgabe der Steuererklärung 2010 eine Steuernachzahlung droht. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin.

Ursache ist nach Angaben des Vereins eine Systemumstellung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese Beiträge wurden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug 2010 erstmals über die sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt. Dies führte dazu, dass der monatliche Lohnsteuerabzug geringer ausfiel. Daher kann die neue Berechnungsmethode mitunter zu hohen Nachzahlungen führen.

Bei einem Ehepaar mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro (Steuerklasse III) und 15.000 Euro (Steuerklasse V) werden 5.984 Euro Lohnsteuer fällig. Allerdings droht am Jahresende eine Steuernachzahlung von 886 Euro. Ehepartner mit dem gleichen Verdienst und den Steuerklassen IV zahlen zwar eine höhere Lohnsteuer (7.455 Euro), können aber mit einer Steuererstattung von 585 Euro rechnen. Wer 2010 einen Nachzahlungsbescheid erhält, bekommt oftmals auch einen Vorauszahlungsbescheid, um im Folgejahr Nachzahlungen zu vermeiden.

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