Das ändert sich 2009: Arbeitslosenversicherung & Beitragsbemessungsgrenzen 

Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Bundesregierung hat einige gesetzliche Neuregelungen verabschiedet, die 2009 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher und Steuerzahler hat die banktip-Redaktion in diesem Ratgeber zusammengefasst.

Änderungen in den Sozialleistungen

Für 2009 hat der Gesetzgeber einige Änderungen in den Sozialleistungen und Sozialabgaben beschlossen, die zum großen Teil zur finanziellen Entlastung der Bürger beitragen.

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Diese Reduktion ist allerdings befristet bis Juni 2010. Um die Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziell zu entlasten, soll der Beitragssatz allerdings dauerhaft auf 3,0 Prozent sinken.

Beitragsbemessungsgrenzen angehoben

Im kommenden Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von bislang 43.200 Euro Jahresverdienst auf 44.100 Euro. Dies entspricht einem regelmäßigen Monatseinkommen von 3.675 Euro. Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es noch die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2009 um 450 Euro auf 48.600 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.050 Euro.

Auch die Beitragsmessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2009 angehoben. So steigt sie in den alten Bundesländern auf 5.400 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern erhöht sich der Satz um 50 Euro auf 4.550 Euro monatlich.

Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird befristet für ein Jahr von bislang zwölf auf 18 Monate verlängert.

Wohngeld wird erhöht

Ab Januar fließen zum ersten Mal anteilig die Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes ein. Dies geschieht zunächst zu 20 Prozent bei durchschnittlicher Haushaltsgröße. Das durchschnittlich gezahlte Wohngeld soll von 92 auf 142 Euro je Haushalt steigen.

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