Firmenwagen und Fortbildung, Abschreibungsregeln, höhere Preise 

Veränderte Abrechnung bei Firmenwagen und Fortbildungskosten

Bei der Versteuerung von Firmenwagen wird die Fahrtenbuch-Methode, die als Alternative zur 1 Prozent-Regel angeboten wird, modifiziert. Für die steuerliche Beurteilung kommen nur die Aufwendungen in Betracht, die vom Arbeitgeber getragen werden. Diese müssen auch gesondert erfasst werden. Kosten, die der Arbeitnehmer trägt, bleiben in steuerlicher Hinsicht außer Ansatz.

Unfallkosten werden nun getrennt behandelt und nicht mehr zu den Gesamtkosten hinzugerechnet. Aus Vereinfachungsgründen gilt hier allerdings eine Bagatellgrenze: Reparaturkosten bis 1.000 Euro dürfen weiterhin in die Gesamtkosten des Firmenwagens eingerechnet werden. Bei höheren Unfallkosten sind diese als geldwerter Vorteil dann zu versteuern, wenn die Kosten vom Arbeitgeber bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Dienst- oder Privatfahrt handelt.

Außerdem gibt es Erleichterungen bei der Erstattung von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber. Selbst wenn die Weiterbildungsmaßnahmen durch fremde Unternehmen durchgeführt werden oder zuerst auf Rechnung des Arbeitnehmers liefen, gilt der Fortbildungskostenersatz nicht als steuerpflichtiger Lohn.

Bedingung dafür ist das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers in die Fortbildung. Der Mitarbeiter kann die Kosten nicht mehr als Werbungskosten gelten machen.

Degressive Abschreibung entfällt

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Anlagegüter kann ab 2011 nicht mehr in degressiver Form durchgeführt werden. Bei dieser Methode wurde zu Beginn der Abschreibungsphase der größte Betrag abgesetzt während die Absetzungsbeträge dann Jahr für Jahr verringert wurden. Alle Güter, die ab Januar 2011 erworben werden, müssen nun über die lineare Afa abgeschrieben werden. Bei dieser wird in jedem Jahr der Nutzungsdauer derselbe Betrag abgeschrieben.

Beispiel für eine AfA in Höhe von 12.000,- Euro

Art der AfA1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr
degressiv 6.000,- € 4.000,- € 2.000,- € 0,- €
linear 4.000,- € 4.000,- € 4.000,- € 0,- €



Interessant für Betriebe: Die Obergrenzen bei Betriebsvermögen, Wirtschaftswerte und Gewinn bezüglich Investitionsabzugsbetrags und Sonder-AfA sinken für 2011 wieder auf die Werte von 2008. Nur Betriebe, die unterhalb dieser Schwellen bleiben, können Investitionsabzugsbetrag und der Sonder-AfA nutzen.

Bei der Sonder-AfA handelt es sich um eine Abschreibungsmöglichkeit, die Betriebe mit entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich zur linearen Abschreibung nutzen können. Als Investitionsabzugsbetrag bezeichnet man die Vorverlagerung von Abschreibungen bevor ein Unternehmen das abzuschreibende Wirtschaftsgut überhaupt gekauft oder hergestellt hat.

Schwellen beim Investitionsabzugsbetrag & Sonder – AfA 2011
Bilanzierenden Unternehmen Betriebswert: 235.000 Euro
Einnahmen-Überschuss-Rechner 100.000 Euro
Land- und Forstwirte Wirtschaftswert: 125.000 Euro



Außerdem gibt es Neuerungen beim Arbeitsschutz. Laut der DGUV Vorschrift 2 müssen sich Arbeitgeber von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.

Höhere Kosten bei Häusern, Strom, Flügen und Zigaretten

Brandenburg, Bremen, Niedersachen und Saarland erhöhen den Grunderwerbsteuersatz ab 2011. Dadurch wird Hausbau und Hauskauf teurer. Teurer wird voraussichtlich auch der Strom. Die Stromanbieter begründen dies mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Flüge von deutschen Flughäfen werden mit einer Luftverkehrsteuer belegt. Die Höhe dieser Steuer hängt dabei von der Flugstrecke ab, sie wird sich aber vermutlich auf die Kosten für Flugtickets niederschlagen. Der Billigfluganbieter Ryanair zog bereits Konsequenzen aus der neuen Steuer und kündigte den Abbau von Flugstrecken in Deutschland an.

Auch Unternehmen die Nutznießer der Vergünstigungen bei der Ökosteuer waren, müssen mit höheren Kosten rechnen. Energieintensive Unternehmen konnten bisher ihre Belastung durch die Steuer stark senken. Diese Vergünstigungen werden leicht verringert. Außerdem wird die Tabaksteuer schrittweise erhöht, dadurch werden Zigaretten und Feinschnitt teurer.

Foto: © Bild 1: Matthias Lenke/FOTOLIA, Bild 2: Manfred Walker/PIXELIO

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