Das Reformpaket der Bundesregierung 

Das Reformpaket der Bundesregierung

Nach langem Hin und Her im Vermittlungsausschuss haben sich Regierung und Opposition in einem Verhandlungsmarathon über die zentralen Reformvorhaben geeinigt. Wir zeigen Ihnen hier wichtige Eckpunkte des Reformpaketes der Bundesregierung:

Steuerreform

Die von der Regierung geplante vorgezogene Steuerreform wird ab 2004 lediglich in eingeschränktem Umfang wirksam. So wird der Eingangssteuersatz nicht, wie ursprünglich vorgesehen, von 19,6 auf 15, sondern lediglich auf 16 Prozentpunkte gesenkt. Der Spitzensteuersatz wird ab 2004 von 48,5 Prozent auf 45 Prozent gesenkt.

Das komplette Vorziehen der Steuerreform sollte ursprünglich eine Entlastung von 15,6 Mrd. Euro bringen. Die schrittweise Einführung bringt für die Steuerzahler stattdessen eine Entlastung von 8,9 Mrd. Euro.

Rentenreform

Im kommenden Jahr müssen sich die Rentner auf eine Nullrunde einstellen. Außerdem müssen sie den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent selbst zahlen. Ab dem 1. April 2004 müssen Neurentner auch eine Änderung bei der Auszahlung der Altersbezüge hinnehmen, diese erfolgt für Sie am Monatsende. Wer bereits in Rente ist, erhält sein Geld wie gehabt am Monatsanfang. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll bei 19,5 Prozent stabil gehalten werden.

Arbeitsmarkt

Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt. Aufgrund von Übergangsfristen greift diese Regelung vollständig erst ab 2006.

Die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe werden zusammengelegt. Damit erhalten ab 1. Januar 2005 Empfänger von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähige Sozialhilfebezieher das sogenannte Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten.

Bei der Sozialhilfe kommen zusätzlich Leistungen für Unterkunft und Heizkosten sowie Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung hinzu.

Weiterhin wurden die Zumutbarkeitsgrenzen für Langzeitarbeitslose stark gelockert: So müssen diese ab 2005 jeden legalen Job annehmen, auch wenn dieser unter Tarif bezahlt wird oder ein Teilzeitjob ist.

Der Kündigungsschutz gilt künftig nur noch für Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten. Die Neuregelung betrifft alle Neueinstellungen in den Betrieben.

Ich-AG
In Zukunft dürfen einfache handwerklich Tätigkeiten ohne Ausbildung ausgeübt werden.

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wird um 30 Prozent gekürzt. Die Kürzung wird mit der Angleichung der Förderung für Alt- und Neubauten verknüpft.

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale für Pendler wird von 36 bzw. 40 Cent auf 30 Cent pro Kilometer gekürzt.

Gewerbesteuer

Eine Ausdehnung der Gewerbesteuer konnte nicht vereinbart werden - sie bleibt weiterhin unverändert. Die Einbeziehung der Freiberufler und Ertragsunabhängigen in die Gewerbesteuer konnte die Regierung nicht durchsetzen.

(Dezember 2003)

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