Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen 

Wenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt, dann heißt es: Beim Finanzamt Einspruch einlegen. Aber wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein? Welche Fristen gelten für den Einspruch? Wie muss ein solcher Einspruch aussehen?

Die erste Frage, die sich ein Steuerzahler stellen sollte, lautet:

Muss ich überhaupt gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben?

Hier lohnt sich noch einmal ein Blick auf die Punkte, wegen derer der Bescheid nur vorläufig erlassen wurde. Wenn diese offenen Punkte durch Gerichtsentscheidungen geklärt werden, profitiert der Steuerzahler von für ihn günstigen Entscheidungen automatisch. Ein Einspruch ist hier nicht nötig.

Welche Frist gilt für den Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Für einen Einspruch gegen Steuerbescheid gilt eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt mit Zustellung des Bescheides durch das Finanzamt. Aber wann gilt der Bescheid als zugestellt? Da der Bescheid an dem Datum, das oben links auf der ersten Seite des Steuerbescheides steht, ja noch nicht beim Empfänger zugestellt wurde, rechnet man zu diesem Datum noch einmal drei Tage für die Zustellung. Falls man so zu einem Samstag, Sonntag oder Feiertag kommt, an dem die Frist ablaufen würde, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Es gibt übrigens auch eine Ausnahme von der Monatsfrist. Wenn das Finanzamt dem Steuerbescheid nämlich keine Rechtsbehelfsbelehrung beigelegt hat, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr.

Wie muss der Einspruch aussehen?

Der Einspruch muss natürlich schriftlich beim Finanzamt eingehen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. Das Einspruchschreiben können Sie frei formulieren. Einfacher ist aber die Vorlage von Banktip für den Einspruch gegen den Steuerbescheid (PDF, 12,2 KB). Eine ausführliche oder gar rechtliche Begründung des Einspruchs ist zwar nicht vorgeschrieben. Aber dennoch sollte der Steuerzahler dem Finanzamt möglichst ausführlich und genau erklären, warum er mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist. Je mehr Fakten der Steuerzahler für seinen Standpunkt anführen kann, desto wahrscheinlicher folgt das Finanzamt dieser Sichtweise.

Tipp: Um die Frist einzuhalten, können Sie ruhig zunächst einen knappen Einspruch an das Finanzamt schicken. Die ausführliche Begründung können Sie nachliefern. Sie muss nicht mehr fristgerecht beim Finanzamt eingegangen sein.

Kann der neue Steuerbescheid auch schlechter ausfallen?

Wenn das Finanzamt den Einspruch erhalten hat und den Steuerbescheid prüft, dann kann es auch andere Sachverhalte neu bewerten. Es könnte beispielsweise feststellen, dass es eine Vergünstigung zu Unrecht gewährt hatte. Das können die Finanzbeamten nun rückgängig machen. Dadurch kann der neue Steuerbescheid tatsächlich schlechter für den Steuerzahler ausfallen als der erste, gegen den er Einspruch eingelegt hat. Verböserung nennt man das. 

Kann ich eine Verböserung des Steuerbescheids verhindern?

Wenn eine solche Verböserung des Steuerbescheids droht, dann muss das Finanzamt dem Steuerzahler das mitteilen. Und zwar vorab. In einem solchen Fall darf der Steuerzahler seinen Einspruch zurückzunehmen. Damit gilt dann allerdings der ursprünglich erlassene Steuerbescheid. 

Muss ich Steuern nachzahlen, wenn ich Einspruch eingelegt habe? 

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung auf etwaige Steuernachzahlungen. Wer laut Steuerbescheid zahlen muss, der muss zahlen. Und zwar so lange, bis ein neuer Steuerbescheid die Nachzahlung aufhebt. Steuerbescheide sind immer sofort vollziehbar. Wer vom Finanzamt zu einer Steuernachforderung bekommt, der muss im Einspruch gegen den Steuerbescheid auch die Aussetzung der Vollziehbarkeit beantragen. Ein Satz dazu wie "Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides" reicht aus.

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