Hartz IV - Veränderungen und Auswirkungen - Arbeitslosengeld II 


Seit der Verabschiedung des Hartz IV - Reformpakets, das seine gesetzliche Verankerung im künftigen Sozialgesetzbuch II finden wird, ist die Verunsicherung in Deutschland groß. Die mangelnde Aufklärung der Bürger über die Reform durch die Bundesregierung trägt seinen Teil zu der Verunsicherung bei. Um einen besseren Überblick über die zu erwartenden Neuerungen zu bekommen, haben wir für Sie die zentralen Punkte von Harz IV und die Unterschiede zur momentanen Regelung übersichtlich zusammen gestellt.

Zusammenlegungen von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Arbeitslosengeld II

Die wesentliche Veränderung der Hartz IV - Reform stellt die Einführung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) dar. Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige werden dabei zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Das bedeutet, dass in der Zukunft Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos und bedürftig sind, das sogenannte ALG II beziehen werden.

Zunächst wird ALG II für ein Jahr mit einem Zuschlag von 160 Euro für Singles und 320 Euro für zusammenlebende Partner gezahlt. Zudem ist ein Kinderzuschuss in Höhe von 60 Euro für jedes Kind geplant. Im darauffolgenden Jahr werden diese Zuschüsse um die Hälfte gekürzt und fallen dann nach drei Jahren Arbeitslosigkeit ganz weg.

Bezug von Arbeitslosengeld II

Dauer der Arbeitslosigkeit bisher Hartz IV
Bis 1 Jahr Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld I auf Niveau
des bisherigen Arbeitslosengeldes
Nach 1 Jahr Arbeitslosenhilfe ALG II + Zuschläge
Nach 2 Jahren Arbeitslosenhilfe ALG II + 1/2 Zuschläge
Nach 3 Jahren Arbeitslosenhilfe ALG II,
in etwa auf Niveau der Sozialhilfe



Der Regelsatz des Arbeitslosengeld II liegt monatlich bei 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten. Für Paare und Kinder ändert sich dieser Regelsatz. Dazu kommen noch bestimmte Zuschläge. Einen genauen Überblick bietet die folgende Übersicht:

Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II

  Alleinstehend
oder
Alleiner
ziehend
Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft

Kinder bis zur
Vollendung des
14. Lebens-jahres

jeweils
Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres
bis zur Vollendung des 18. Lebens-jahres


jeweils
Partner ab Beginn des 18. Lebens-jahres




jeweils
100% 60% 80% 90%
Alte Länder einschl. Berlin (Ost) 345 Euro 207 Euro 276 Euro 310,50 Euro
Neue Länder 331 Euro 199 Euro 265 Euro 298 Euro
  jeweils zuzüglich
  • erhalten werdende Mütter einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 58 Euro West / 56 Euro Ost (17% der RL)
  • erhalten Behinderte einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 35% der RL
  • wird ein Mehrbedarfzuschlag für kostenaufwendige medizinische Ernährung gewährt
  • bekommen Alleinerziehende einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 124 Euro West / 119 Euro Ost (36% der RL)
  • wird längstens 36 Monate lang ein Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro je Monat und Kind bei Bedarf gewährt
  • werden Zuschüsse für Wohnung und Heizung gezahlt
  • werden die zu zahlenden Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung übernommen
  •  



    Die Regelleistung wird jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der Rentenanpassung erhöht.

    In Bezug auf das Arbeitslosengeld wird es bei Hartz IV keine Veränderungen geben. Das bedeutet, dass derjenige, der arbeitslos wird, zunächst für ein Jahr das herkömmliche Arbeitslosengeld, zukünftig Arbeitslosengeld I genannt, in Höhe von 67% mit Kindern und 60% ohne Kinder seines bisherigen Nettoentgelts bekommt.

    Für über 55-Jährige wird das Arbeitslosengeld 18 Monate gezahlt. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2006: Bis dahin gilt noch eine Übergangsregelung mit Bezugszeiten für das bisherige Arbeitslosengeld von bis zu 32 Monaten für über 57-Jährige, 26 Monaten für über 52-Jährige, 22 Monaten für über 47-Jährige und 18 Monaten für über 45-Jährige.

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