Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Arbeitslosengeld II 


Hartz IV- die Regelungen im Überblick

Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Arbeitslosengeld II

Mit der Hartz IV - Reform wurde das Arbeitslosengeld II (ALG II) eingeführt. Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige wurden dabei zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Das bedeutet, alle erwerbsfähigen Menschen in Deutschland, die länger als ein Jahr arbeitslos und bedürftig sind, können das so genannte ALG II beziehen. Voraussetzung: Sie haben keinerlei Anspruch auf andere Sozial- oder Unterhaltsleistungen.

Das Recht auf Arbeitslosengeld I gilt für einen eingeschränkten Zeitraum. Wer 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf 6 Monate ALG I. Der Zeitraum verlängert sich mit einer längeren vorangegangenen Beschäftigung. Bei zwei Jahren Berufstätigkeit steigt der Anspruch auf 12 Monate. Wer über 55 Jahre alt ist und zuvor mindestens 30 Monate beschäftigt war, erhält 18 Monate lang Arbeitslosengeld I. Bei über 58-jährigen steigt der Anspruch auf ALG I auf 24 Monate.

Die Zusammenlegung bedeutet auch, die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen sind jetzt gemeinsam für die Leistungen nach SBG II zuständig.


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