Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I 


Hartz IV- die Regelungen im Überblick

Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I

Wer arbeitslos wird, erhält zunächst für ein Jahr das herkömmliche Arbeitslosengeld, zukünftig Arbeitslosengeld I genannt, in Höhe von 67% mit Kindern bzw. 60% ohne Kinder des bisherigen Nettoentgelts. Zusätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf verschiedene Förderungen, wie Weiterbildungen und den Gründungszuschuss.

Wer 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf 6 Monate ALG I. Der Zeitraum verlängert sich mit einer längeren vorangegangenen Beschäftigung. Bei zwei Jahren Berufstätigkeit steigt der Anspruch auf 12 Monate. Wer über 55 Jahre alt ist und zuvor mindestens 30 Monate beschäftigt war, erhält 18 Monate lang Arbeitslosengeld I. Bei über 58-jährigen steigt der Anspruch auf ALG I auf 24 Monate. 

Die 58er-Regelung, nach der weiter ungekürzt Arbeitslosenunterstützung bezogen werden konnte, auch wenn man nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand, galt nur bis Ende 2007. Damit durfen Arbeitslose über 58 Angebote ablehnen und 17 statt drei Wochen vom Wohnort abwesend sein, ohne dass ihnen die Leistungen gekürzt werden. Dafür müssen sie unterschreiben, dass sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen, und fallen aus der Arbeitslosenstatistik heraus.

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