Zuschläge zum Regelsatz bei erhöhtem Bedarf 


Hartz IV- die Regelungen im Überblick

Zuschläge zum Regelsatz bei erhöhtem Bedarf

In bestimmten Fällen besteht zusätzlich zum Regelsatz Anspruch auf "Leistungen für Mehrbedarfe":

werdende Mütter erhalten einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 17% des Regelsatzes
Behinderte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 35% des Regelsatzes
außerdem wird ein Mehrbedarfzuschlag für kostenaufwendige medizinische Ernährung gewährt
Alleinerziehende bekommen einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 36% des Regelsatzes
ein Kinderzuschlag wird längstens 36 Monate lang von bis zu 140 Euro je Monat und Kind bei Bedarf gewährt
für Wohnung und Heizung werden ebenfalls Zuschüsse gezahlt
die zu zahlenden Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung werden ebenfalls übernommen



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