Schenkungsteuer 

Schenkung und SchenkungsteuerMit der Schenkungsteuer wird jede unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden besteuert, sofern der Schenker oder der Beschenkte Inländer ist. Für die Schenkung eines Nichtinländers tritt Steuerpflicht ein, soweit sie aus Inlandsvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes besteht.

Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer. Sie ist notwendig, damit die Erbschaftsteuer für den künftigen Erbübergang nicht durch Schenkungen unter Lebenden umgangen werden kann. Dem entspricht es, dass Schenkungen unter Lebenden denselben Maßstäben der Besteuerung unterworfen werden wie Erbschaften.

Für die Schenkungsteuer gelten, bis auf ein paar Ausnahmen, die gleichen Grundsätze wie bei der Erbschaftsteuer. Für beide Steuerarten gilt von daher auch das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Sämtliche Informationen über Besteuerungsgrundlagen, Freibeträge und Steuersätze finden Sie in unserem Ratgeber zur Erbschaftsteuer. Am Schluss dieses Ratgebers finden Sie auch die einzelnen Ausnahmen, die es bei der Schenkungsteuer zu berücksichtigen gibt.



Darüber hinaus können Sie mit unserem Rechner zur Schenkungsteuer ihren persönlichen Steuersatz und die Höhe der Schenkungsteuer ermitteln.


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