Steuer und Rente- das ändert sich 2017 

Änderungen 2017

Verbraucher sind auch 2017 wieder von einigen Änderungen betroffen. Bei den Vorsorgeaufwendungen steigt der absetzbare Betrag. Wenn eine Lebensversicherung nach dem 1. Januar abgeschlossen wird, ist allerdings mit sinkenden Garantiezinsen zu rechnen. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge

Im folgenden Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, die festlegen, bis zu welchen Betrag des Brutto-Einkommens die Versicherten Beiträge zu entrichten haben. In der gesamten Bundesrepublik erhöht sich die Grenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf 4.350 Euro. Im Osten steigt sie bei der Rentenversicherung um 300 auf 5.700 Euro, im Westen um 150 auf 6.350 Euro.

Bei Vorsorgeaufwendungen steigt der absetzbare Betrag

In 2017 haben Steuerzahler die Möglichkeit, dass sie in ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben mehr Vorsorgeaufwendungen geltend machen können. Laut dem Bund der Steuerzahler steigt der absetzbare Betrag um zwei Prozent auf 84 Prozent. Hierzu zählen beispielsweise die Beiträge zu den entsprechenden berufsständischen Versorgungswerken oder zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Steuerzahler werden entlastet

Im kommenden Jahr soll der steuerliche Grundfreibetrag von 8.652 auf 8.820 Euro angehoben werden. 2018 steigt er weiterhin auf 9.000 Euro. Den Plänen zufolge wird der Kinderfreibetrag von 4.608 auf 4.716 Euro erhöht. Eine weitere Anhebung erfolgt 2018 auf 4.788 Euro. Die kalte Progression soll außerdem ausgeglichen werden. Ansonsten würde diese dafür sorgen, dass Lohnerhöhungen in Zusammenhang mit der Inflation jedenfalls zum Teil aufgrund einer höheren Steuerbelastung aufgezehrt werden.

Mindestlohn steigt

Erstmals zum 1. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 auf brutto 8,84 Euro angehoben. Ein Arbeitnehmer in Vollzeit erhält damit brutto etwa 55 Euro mehr monatlich.

Bei Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins

Zum 1. Januar sinkt der Zins für neue Verträge um 0,35 auf 0,9 Prozent. Hier geht es um diesen Zins, den Versicherungsgesellschaften bei Vertragsbeginn ihren Kunden höchstens zusichern dürfen. Er gilt ebenso für neu abgeschlossene Rürup- und Riester-Policen bei einigen Pensionskassenverträgen und bei Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge. Bei den Bestandskunden bleibt hier alles beim Alten. 

Für Lebensversicherungen gibt es neue Steuerregeln

Bei Einmalauszahlungen greifen ab 2017 neue Steuerregeln. Laut dem GDV betrifft dies Kunden, die sich nach dem Jahr 2004 für eine Renten- oder Kapitallebensversicherung mit Kapitalwahlrecht entschieden haben. Sie haben nun den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung sowie den bezahlten Beiträgen hälftig mit deren individuellen Tarif zu versteuern. Vorausgesetzt, der Vertrag bestand mindestens zwölf Jahre und sie sind bei der Auszahlung 60 Jahre alt. Dagegen sind Einmalauszahlungen aus Versicherungen weiterhin steuerfrei, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. 

Flexi-Rente wird eingeführt

Ältere Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, dass sie den Übergang in die bevorstehende Rente zukünftig flexibler gestalten können. Mithilfe eines Gesetzes soll das reduzierte Arbeiten vor dem normalen Rentenalter auch vereinfacht werden, wie darüber hinaus eine Tätigkeit.

Neurentner werden höher besteuert

Wer ab 2017 Rente erhält, hat 74 Prozent davon zu versteuern. Der Bund der Steuerzahler erklärt, dass der steuerpflichtige Anteil bis jetzt bei 72 Prozent lag. Im Umkreisschluss heißt es, dass lediglich 26 Prozent der Rente im folgenden Jahr steuerfrei sind. 

Kindergeld steigt

In den folgenden zwei Jahren soll das Kindergeld um jeweils zwei Euro monatlich angehoben werden. Ab 2017 beträgt es für das erste sowie das zweite Kind erst einmal 192 Euro. 2018 erhalten Erziehungsberechtigte weiterhin 194 Euro im Monat. Beim dritten Kind steigt der Betrag zunächst auf 198 und dann auf 200 Euro. Ab dem vierten und weiteren Kind gibt es 223 und später 225 Euro.

Erhöhte Absetzung der Unterhaltskosten

Personen, die Unterhalt zahlen, haben die Möglichkeit, diese Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abzusetzen. Laut dem Bund der Steuerzahler können 2017 höchstens 8.820 Euro geltend gemacht werden. Das sind 168 Euro mehr als davor. Erfolgt eine Unterstützung der Kinder, wird eine steuerliches Berücksichtigen nur ermöglicht, wenn man für diese keinen Kinderfreibetrag beziehungsweise kein Kindergeld bekommt.

Ein zusätzlicher Feiertag

Im folgenden Jahr haben zahlreiche Bundesbürger einen Feiertag mehr. Ausnahmsweise und einmalig gilt am 31. Oktober der Reformationstag als bundesweiter Feiertag, weil der Beginn der Reformation sich in 2017 zum 500. Mal jährt.


Umfangreiche Pflegereform

Ab 2017 erfolgt die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Zukünftig gelten anstatt der bisherigen drei Pflegestufen die fünf Pflegegrade. Insbesondere Demenzkranke sollen von dieser neuen Regelung profitieren.  

Neue 50-Euro-Banknote

Ab April 2017 gibt es den umgestalteten 50-Euro-Schein. Diese neue Banknote soll fälschungssicherer sein. Nach dem Fünf- und dem Zehn- sowie dem 20-Euro-Schein ist es nun die vierte Banknote, die man seit 2013 auswechselt.

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