Abzug der Kirchensteuer vereinfacht 

Die Zahlung der Kirchensteuer wird ab 2015 vereinfacht. Das Bundes­zentral­amt für Steuern berichtet über die Neuerungen.

Kirchensteuerpflichtige Verbraucher müssen mit Veränderungen rechnen. Nach Angaben des Bundes­zentral­amtes für Steuern beginnen ab 2014 die Änderungen bei der Kirchen­steuer­erhebung.

2014 müssen die Steuerpflichtigen noch das gesetzlich vorgeschriebene Antragsverfahren nutzen. Dabei wird der Abzug der Kirchensteuer über die Abgeltungssteuer veranlasst. Ab dem 1. Januar 2015 übernimmt ein automatisiertes Verfahren den Abzug von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge.