Arbeitszimmer steuerlich absetzbar 

Kosten für ein Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar. Das gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Arbeitnehmer. Ein Arbeitszimmer außer Haus kann der Arbeitnehmer in voller Höhe absetzen, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Das Arbeitszimmer darf dann aber auch nicht vom Haus selbst erreichbar sein.

Steuern sparen mit dem Arbeitszimmer im Haus

Anders sieht es mit dem Arbeitszimmer im Haus oder in der Wohnung aus. Nur wenn der Arbeitnehmer teilweise zuhause arbeiten muss, kann er Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Aber nur bis zu einem Betrag von insgesamt 1.250 Euro. Kosten können beispielsweise Strom, Heizung oder auch der Mietanteil sein. Die vollen Kosten können Arbeitnehmer nur dann absetzen, wenn ihr Arbeitsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer liegt.