Auch kleinere Geschenke steuerpflichtig? 

Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob auch kleinere Geschenke steuerpflichtig sind. Betroffene Unternehmer sollten vorsorglich Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.

Wer Geschäftsfreunden Geschenke macht, kann die derzeit bis zu einem Wert von 35 Euro absetzen, ohne dass der Empfänger selbst Steuern darauf zahlen muss. Bei teureren Geschenken sind die Kosten nicht als Betriebsausgabe absetzbar, gleichzeitig muss der Empfänger den Wert des Geschenkes versteuern.

Um das zu umgehen, kann der Schenker die Steuern pauschal übernehmen: Er zahlt dafür einen Pauschalsatz von 30 Prozent plus Soli und Kirchensteuer. Was aber, wenn Unternehmer sowohl Geschenke im Wert unter wie auch über 35 Euro machen? Die Finanzverwaltung will dann die Pauschalsteuer auf alle Geschenke im Wert von mehr als 10 Euro kassieren.

Ein Unternehmer lässt jetzt vom Bundesfinanzhof prüfen, ob diese Praxis rechtmäßig ist. Betroffene Unternehmer sollten Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen und auf die Revision vor dem Bundesfinanzhof verweisen (AZ dort: VI R 52/11). (www.optimal-absichern.de

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