Besteuerung von Steuererstattungen rechtmäßig? 

Bisher sind Zinsen aus Steuererstattungen wie andere Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Das Finanzgericht Münster äußert Zweifel an der entsprechenden gesetzlichen Grundlage (Az.: 2 V 913/11 E).

Muss das Finanzamt bei Steuererstattungen Zinsen zahlen, werden die aktuell wie Kapitaleinkünfte behandelt und besteuert. Zum einen deshalb, weil die Anordnung der Besteuerung rückwirkend erfolgt ist. Zum anderen, weil die gesetzlichen Grundlagen der Besteuerung nicht klar geregelt seien. Der Bundesfinanzhof wird sich jetzt mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung befassen müssen.
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