Der Freibetrag bleibt zunächst gleich 

Der Freibetrag bei außergewöhnlichen Belastungen sollte angehoben werden. Jedoch gab es Probleme mit anderen Inhalten des Gesetzes. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" berichtet.

Steuerzahler, die im Jahr 2013 Angehörige oder Lebensgefährten unterstützten, sollten eigentlich die Möglichkeit haben bis zu einem Betrag von 8.130 Euro dies beim Finanzamt anrechnen lassen. Die Zahlungen gelten als außergewöhnliche Belastung. Diese Freigrenze sollte 2014 auf 8.354 Euro steigen.

Diese Änderungen sah das Steuer-Anpassungsgesetz vor, was der Bundesrat verabschiedete. Allerdings sind noch einige Inhalte des neuen Gesetzes strittig. Der Bundesrat hat deswegen den Vermittlungsausschuss dazu gerufen. Es gilt zunächst also weiterhin der Höchstbetrag von 8.004 Euro.