Ehevertrag: Neuer Ratgeber auf Banktip 

Der Ehevertrag gilt als unromantisch. In welchen Fällen der Ehevertrag trotzdem sinnvoll ist und was sich in ihm regeln lässt, erklärt ein neuer Ratgeber auf Banktip.

Im Ehevertrag regeln Eheleute schon bei Eheschließung Fragen, die sich eigentlich erst im Falle der Scheidung stellen. Der Ehevertrag ist deshalb keinesfalls romantisch. Er kann aber sinnvoll und in vielen Fällen ratsam sein.

Freiberufler sollten über einen Ehevertrag nachdenken

So sollten Freiberufler und Selbstständige über einen Ehevertrag nachdenken. Ohne Ehevertrag gehen auch Anschaffungen für das Büro oder das Unternehmen in die sogenannte Zugewinngemeinschaft ein. Im Ehevertrag lassen sich geschäftliche Anschaffungen ausklammern.

Was der Ehevertrag regelt

Generell nimmt der Ehevertrag Fragen vorweg, bevor diese sich im Scheidungsverfahren zu Streitfragen entwickeln. Das spart in einem Scheidungsverfahren Zeit und Geld. Generell lassen sich im Ehevertrag regeln:

  • Vermögensverhältnisse
  • Unterhalt
  • Altersvorsorge
  • Außerfinanzielle Fragen (Sorgerecht und Aufenthaltsrecht für Kinder etc.)

Dabei müssen die Eheleute aufpassen, dass nicht ein Partner allzu stark benachteiligt wird. Rat weiß der Notar, der den Ehevertrag aufsetzen muss. Allgemeine Informationen zum Ehevertrag bietet ein neuer Ratgeber auf Banktip.

Zum Ratgeber: Der Ehevertrag