ELStAM auch bei Berufsanfängern 

Die Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr. Dies gilt auch für Berufsanfänger und Azubis. Daran erinnert die Oberfinanz­direktion Koblenz.

Die Elektronische LohnSteuer­Abzugs­Merkmale (ELStAM) ersetzten am 1. Januar 2013 die Lohnsteuerkarte. Trotzdem ver­langen Arbeitgeber in Ausbildungsverträge oft nach der Karte. Der Wechsel auf die ELStAM gilt aber auch für Berufsanfänger und Azubis.

Die Arbeitgeber können die Merkmale abrufen und über sie die Lohnsteuer berechnen. Wenn der Arbeitgeber die Merkmale unbedingt in Papierform verlangt, so können die Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt einen Ausdruck der gespeicherten Daten erhalten.