Elterngeld: Provisionen zählen 

Provisionen müssen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozial­gerichts hervor.

In dem Fall klagten drei Frauen gegen die Berechnung des ihnen gewährten Eltern­geldes. In allen drei Fällen nutzten die zuständigen Stellen für die Berechnung nur das Grundgehalt. Die Provisionen blieben unberücksichtigt. Die Begründung war, dass die Arbeitgeber die Provisionen als sonstige Bezüge behandelten. Damit dürften sie bei der Berechnung nicht beachtet werden.

Das Bundessozialgericht sah das anders. Provisionen müssen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Bedingung dafür sei, dass die Arbeitgeber die Provisionen mehrmals im Jahr an festgelegten Berechnungsstichtagen zahlen. Werden Provisionen zu spät oder zu früh gezahlt und fallen dadurch in den Berechnungszeitraum, so dürfen sie nicht berücksichtigt werden. Hier spiegele das Entgelt nicht die finanziellen Verhältnisse im Beobachtungszeitraum wieder.