Ferienwohnung selbst nutzen - Steuerabzug möglich? 

Verluste aus einer Ferienwohnung sind auch dann steuerlich absetzbar, wenn die Ferienwohnung geringfügig selbst genutzt wird. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht in einem Urteil (Az.: 9 K 180/09).

Die für die steuerliche Anerkennung von Verlusten erforderliche Überschusserzielungsabsicht muss trotz Selbstnutzung nicht verneint werden. Es besteht nach Einschätzung des Gerichts kein Zweifel an der Überschusserzielungsabsicht, wenn der Eigentümer:

  • seine Ferienwohnung an zwei oder drei Wochen im Jahr selbst nutzt,
  • sich dies nur vorbehält
  • oder die Selbstnutzung auf übliche Leerstandszeiten beschränkt, wenn die tatsächlichen Vermietungstage die ortsüblichen Vermietungstage erreichen oder sogar übertreffen.

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