Finanzgericht hält Soli für verfassungswidrig 

Das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat als erstes deutsches Gericht die Auffassungung vertreten, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist. Das Gericht setzte ein Verfahren, in dem ein Steuerzahler seine Soli-Abgaben aus dem Jahr 2007 zurückforderte, aus und legte es dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Rechtsform des Soli ist umstritten

Das Gericht hat die rechtliche Form des Solidaritätszuschlages in Zweifel gezogen. Beim Soli handelt es sich um eine sogenannte Ergänzungsabgabe. Diese ist nach Ansicht der Hannoveraner Richter verfassungsrechtlich nur zulässig, um "vorübergehende Bedarfsspitzen" zu decken. Der Solidaritätszuschlag solle jedoch eher einen langfristigen als einen vorübergehenden Bedarf decken. Ein langfristiger Bedarf könne aber nicht mit einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden.

Soli beschert Staat Milliardeneinnahmen

Der Solidaritätszuschlag wird mit kurzer Unterbrechung seit 1991 erhoben. Er beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. EUR.