Freibeträge für Schenkungen ausschöpfen 

Seit Jahresbeginn 2009 gelten für Schenkungen deutlich höhere steuerliche Freibeträge. Eltern können nun jedem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern jedem Enkelkind bis zu 200.000 Euro, teilt der Bundesverband Deutscher Banken mit.

So großzügig der Fiskus bei nahen Angehörigen ist, so bescheiden fällt der Freibetrag in anderen Fällen aus: Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern sind nur bis zu 20.000 Euro steuerfrei. Dies gilt auch für nicht verwandte Personen. Wird der Freibetrag überschritten, muss der Beschenkte für darüber hinausgehende Beträge Schenkungsteuer zahlen.

Ein Trost: Alle zehn Jahre können die genannten Freibeträge erneut in Anspruch genommen werden. Frühzeitig schenken kann sich also doppelt lohnen: Es freut den Empfänger und schont den Geldbeutel.